Allgemeine geschäftsbedingungen

Almtal-Bergbahnen GmbH & Co KG

Diese AGB‘s gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, welche im Zusammenhang mit dem Kauf von Tickets und Zugangsberechtigungen durch Gäste (Kunden) erfolgen.

Die einzelnen Skigebiete und Anlagen werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Diese Unternehmer betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig. Der Erwerb einer Karte berechtigt den Fahrgast zur Benützung der von der Karte umfassten Anlagen. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft zu Stande, deren Anlagen und Skipisten und Skirouten der Gast gerade benützt.

Die allfällige Haftung gegenüber Fahrgästen, sei es auf vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seil- und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten trifft daher ausschließlich die/der Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet. Die allfällige Haftung gegenüber den Vertragspartnern, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus, bzw. beim Betrieb und der Benützung der Anlagen (inkl. Pisten und Skirouten) trifft daher ausdrücklich jenes Unternehmen, bei dessen Anlagenbenutzung sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Unternehmen besteht nicht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden. Straßen, Wegesteige und dergleichen, sowie Spielplätze gehören nicht zu den Anlagen. Die Almtal Bergbahnen GmbH & CO KG ist für deren Erhaltung und Zustand nicht verantwortlich. Außerhalb der Wintersaison berechtigt der Erwerb einer Fahrkarte lediglich zur Benutzung der Aufstiegshilfen (je nach Fahrkarte Berg- und/oder Talfahrt). Der konkrete Beförderungsvertrag kommt auch hier mit jenem Bergbahnunternehmen zustande, dessen Aufstiegshilfe der Vertragspartner benutzt. Die Benützung der Aufstiegshilfen (Seilbahnen- und Liftanlagen) setzt den Besitz eines gültigen Skipasses voraus. Das Bergbahnunternehmen schuldet dem Besitzer eines gültigen Skipasses dann keine Beförderung, wenn eine Beförderung aus nicht vom Bergbahnunternehmen zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzulässig ist. Zu solchen Gründen zählen neben witterungsbedingten Einflüssen (z.B. starker Wind) und Lawinengefahr auch Stillstandzeiten wegen vorgeschriebener Wartungen, technischer Störungen, behördlichen Anordnungen, höhere Gewalt (wie z.B. Unruhen, Epidemien, Pandemien oder ähnliches).

 

Grundsätzlich gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die jeweiligen Beförderungs- und Nutzungsbedingungen der einzelnen Seilbahn- bzw. Liftunternehmen.

  1. Allgemeines

Durch die Nutzung eines gültigen Tickets kommt zwischen den Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG, in diesem Fall die Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG und dem Nutzer ein Beförderungs- und Pistenbenützungsvertrag zustande. Der Kunde unterwirft sich hiermit ausdrücklich den hier festgehaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den jeweiligen Beförderungs- und Nutzungsbedingungen der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG deren Anlage er benützt. Dies insbesondere auch in Bezug auf die Tarifbestimmungen, die Preislisten und die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen der einzelnen Anlagen laut jeweiligem Aushang.

Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen oder AGB´s, die Missachtung gänzlicher oder teilweiser Sperre von Skiabfahrten und Anlagen sowie das wiederholte Nichtbefolgen von Anweisungen der Mitarbeiter der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG kann den Ausschluss von jeder Beförderung und den ersatzlosen Entzug des Tickets bzw. der Saisonkarte sowie gegebenenfalls eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge haben.

Dasselbe gilt bei vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG oder ehrenbeleidigendem und kridaschädigenden Verhalten zum Nachteil der Almtal-Bergbahnen GmbH & Co KG.

  1. Tickets

Der Erwerb eines gültigen Tickets ist ausnahmslos an den Kassen der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG möglich, online über www.skisport.com / www.kasberg.at und allfälligen Partnern möglich. Für die Geltendmachung eines Sondertarifes besteht entsprechende Ausweispflicht. Für den Erwerb von Langzeitkarten (z.B. Saisonkarten) sind ein Ausweis sowie ein Lichtbild erforderlich, welches der Käufer selbst mitzubringen hat. Tickets und Berechtigungsnachweise bei eventuellen Sondertarifen sind den Bediensteten und Kontrolleuren der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG auf Verlangen vorzuweisen.

Das gültige Ticket berechtigt den Inhaber zur Benützung aller in Betrieb stehender Anlagen innerhalb der Geltungsdauer nach den Tarif- und Beförderungsbedingungen und diesen AGBs. Das Ticket ist nicht übertragbar, der nachträgliche Umtausch gegen ein anderes Ticket und die Änderung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich. Tickets, die nicht an den oben genannten Verkaufsstellen erworben wurden, verlorene Tickets, sowie Tickets, die missbräuchlich erworben oder verwendet werden, werden gesperrt. Jede missbräuchliche Verwendung eines Tickets hat darüber hinaus die Einhebung eines Straftarifs in der Höhe des doppelten Tageskartenpreises (Normaltarif) zur Folge.

Beim Erwerb von Skipässen aller Art werden pro ausgestellte Karte € 2,00 als Einsatz für die KeyCard eingehoben. Bei der Rückgabe des Skipasses an der Kassa  wird dieser Betrag rückerstattet. Bei beschädigten Tickets ist keine Rückerstattung möglich. Bei der Ticketausgabe an Verkaufsautomaten (Pistenegherautomat)  wird kein Einsatz eingehoben und rückerstattet.

  1. Webshop

Tickets können im Onlineshop (www.skisport.com / www.kasberg.at) erworben werden. Die Zugangsberechtigung kann entweder auf einer vorhandenen KeyCard gespeichert werden, oder es wird eine neue KeyCard mit der Berechtigung per Post zugestellt (Print & Send bis 7 Tage vor Antritt des Skitages). Weiters ist die Selbstabholung (Nennung Nachweis) an den Kassen möglich.

Um diesen Dienst in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Kunde eine aktuelle KeyCard bei der sich die Datenträgernummer auf der Rückseite der Karte befindet. Mit dem von der Fa. SkiData AG entwickelten „Direct-to-lift ®- Ticketreservierungs- und –buchungssystem“, wird der Verkauf und die Freischaltung von einem Schipass für das in den Schigebieten vorhandene SkiData-Zugangskontrollsystem, in Verbindung mit einer KeyCard, über das Internet ermöglicht. Dies erspart dem Kunden vor allem einen Kauf der Zugangsberechtigung vor Ort und damit ein Anstellen und Warten an den Kassen.

Eine Buchungsmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten, insbesondere der Datenträgernummer (KeyCard-Nummer) allein verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass bei fehlerhafter Eingabe eine Freischaltung des Datenträgers nicht funktioniert.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bestellvorgang nach Betätigung des Bezahl-Buttons nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden kann.
Die elektronische Durchführungsbestätigung (E-Mail Bestätigung) von der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG dient als einziger zulässiger Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Buchung und ist daher vom Kunden mitzuführen und im Fall von Reklamation bei den Kassen des Betreibers zusammen mit dem gebuchten Datenträger vorzuweisen.

Die Bezahlung im Online-Shop erfolgt mittels Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder SOFORT Überweisung. Der Betrag wird Ihrer Kreditkarte mit Bekanntgabe des Verwendungszweckes sofort belastet bzw. sofort von Ihrem Konto abgebucht. Die gebuchte Leistung kann frühestens 30 Minuten nach Erhalt der Durchführungsbestätigung bei Wiederaufladung einer vorhandenen KeyCard in Anspruch genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt wirkt die Freischaltung des Datenträgers grundsätzlich auf allen Zugangskontrollsystemen im gebuchten Schigebiet.

Eine Fehlfunktion eines Skipasses ist umgehend an der nächsten Kassa zu melden. Spätere Reklamationen hinsichtlich Funktion und Verrechnung können nicht berücksichtigt werden.

Wir ersuchen um korrekte Eingabe der Geburtsdaten von Kindern und Jugendlichen – es werden Alterskontrollen im Skigebiet durchgeführt! Bitte beachten Sie, dass ermäßigte Tickets nur wie bisher an den Kassen ausgegeben werden können! (Ausnahme KidsCard mini im Webshop)

  1. Verlust von Tickets

Eine Rückvergütung ist nur bei Skiunfällen für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 2 Tagen möglich. Die Rückvergütung erfolgt ab dem der Letztverwendung folgenden Tag bzw. frühestens ab dem ersten Tag nach dem Unfall. Wenn der Skipass nach dem Unfall nochmals benutzt wurde, ist eine Rückvergütung zur Gänze ausgeschlossen. Der Kassabeleg und ein ärztliches Attest sind bis spätestens 10:00 Uhr am Folgetag an der Kassa der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG vorzulegen. Rück-vergütungen erhält man in jener Skiregion, in welcher der Skipass gekauft wurde. Die bekannt gegebenen Anfangs- und Enddaten einer Saison sind keine „Fixtermine“ und hängen z.B. von der Witterung ab. Bei der Rückvergütung von Saisonkarten ist der Betrag je nach Datum der Rückgabe gestaffelt. Für jeden Fall der Rückvergütung richtet sich der Rückvergütungswert nach dem Verhältnis des Kaufwertes und der Benützungsdauer des Skipasses. Eine Rückvergütung bei einer Saisonkarte ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Saisonkarte schon an 15 Tagen oder öfter benutzt wurde. Für Saisonkarten, die nach dem 28.02. bei der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG einlangen, erfolgen ausnahmslos keine weiteren Rückvergütungen. Die Nichtausnützung eines Tickets aufgrund von Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreisen, Krankheit, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Skianlagen (Skiabfahrten), Sperrung von ganzen Anlagen, Sperrung von einzelnen Aufstiegshilfen und allen Aufstiegshilfen aus welchen Gründen auch immer, vorzeitige Einstellung des Liftbetriebes oder ähnliches geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Insbesondere die Einstellung des Betriebes aufgrund höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen aufgrund technischer, gesundheitlicher (Pandemie, Epidemie, und ähnlichen) oder sonstigen Gründen, geben keine Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer, soweit diese Sperrung nicht durch grobes Verschulden der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG veranlasst wurden.

  1. Pandemie-Rückvergütung

    SunnyCard und Mehrtageskarten:

Ausnahmsweise gilt für die Wintersaison 2021/22 und dies nur im Falle einer Pandemie, welche die komplette behördliche Schließung aller Bergbahnen der Partnerdestinationen der SunnyCard in Ober- und Niederösterreich (Hinterstoder, Wurzeralm, Hochficht, Kasberg, Hochkar und Ötscher) zur Folge hat, gewähren wir jedem Kunden beim Kauf von Mehrtageskarten und der Saisonkarte SunnyCard eine Pandemie-Rückvergütungsgarantie. Details zur Abwicklung der Pandemie-Rückvergütungsgarantie finden Sie HIER

Snow & Fun Karte:

Ausnahmsweise gilt für die Wintersaison 2021/22 und dies nur im Falle einer Pandemie, welche die komplette behördliche Schließung aller Bergbahnen der Partnerdestinationen der Snow & Fun Karte (Hinterstoder, Wurzeralm, Hochficht, Kasberg, Dachstein West, Feuerkogel und Krippenstein) zur Folge hat, gewähren wir jedem Kunden beim Kauf der Saisonkarte Snow & Fun ein Pandemie-Rückvergütungsversprechen. Details zur Abwicklung des Pandemie-Rückvergütungsversprechens finden Sie unter www.snow-and-fun.at/artikel/detail/3626/snow-and-fun-card.html

  1. Rückvergütung

    Eine Rückvergütung ist nur bei Skiunfällen für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Tagen möglich. Die Rückvergütung erfolgt ab dem der Letztverwendung folgenden Tag bzw. frühestens ab dem ersten Tag ab dem Unfall. Der Kassabeleg und ein ärztliches Attest eines im Ort des beteiligten Seilbahnen- bzw. Liftunternehmens ansässigen Arztes ist vorzulegen. Rückvergütungen erhält man in jener Skiregion in welcher der Skipass gekauft wurde.

Bei der Rückvergütung von Saisonkarten ist der Betrag je nach Datum der Rückgabe gestaffelt. Nach dem 28.02. erfolgen ausnahmslos keine weiteren Rückvergütungen. Die Nichtausnutzung eines Tickets aufgrund von Schlechtwetter, Lawinengefahr, Betriebsstörungen und –unterbrechungen, der Sperre von Skiabfahrten oder Anlagen sowie unvorhergesehene Abreise geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

  1. Bergung von Verletzten

Die Bergung von Verletzten wird seitens der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG organisiert und in Zusammenarbeit mit deren Partnern durchgeführt, sofern die Verletzung während der Betriebszeiten zustande kommt. In Relation zum Bergeaufwand wird danach ein Kostenersatz verrechnet.

8.Pistenreservierungen
Grundsätzlich sind Pistenreservierungen nur nach Verfügbarkeit möglich. Die Zusage einer solchen Reservierung erfolgt ausschließlich im Ermessen der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG. Die Reservierung einzelner Pisten für Schulungs-, Trainings- und Rennveranstaltungen hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Die Reservierung muss von der Almtal-Bergbahn GmbH & CO KG schriftlich bestätigt werden.
Zur Gewährleistung eines gefahrenlosen sowie ungehinderten Kundenverkehrs ist jegliches Auflegen und Aufstellen von Gegenständen oder Behelfnissen (im Besonderen auch Lehr-/Lernbehelfnissen) sowie das Stecken, Bohren von Stangen, Absperrungen etc. außerhalb der reservierten und tatsächlich zugewiesenen Pisten, Pistenabschnitte oder anderer Teilflächen verboten.
Beim Setzen von Stangen und Absperreinrichtungen innerhalb der zugewiesenen Flächen darf diese nur in die aufliegende Schneedecke verankert und nicht in den Boden gebohrt werden. Bei Verlassen des reservierten Pistenabschnittes ist dieser von allen aufgelegten und aufgestellten Gegenständen und Behelfnissen, gesteckten oder gebohrten Stangen und Absperrungen etc. zu räumen, sodass die Piste/Strecke wieder von den Wintersportlern und Pistenbenützern gefahrenlos und ungehindert benutzt werden kann.

9. Fun-Sport/Sondereinrichtungen
Die Nutzbarkeit der Einrichtung von Sonderskiflächen kann teilweise oder zur Gänze eingeschränkt sein. Diese Einschränkungen ergeben keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisminderung oder Verlängerung der Benutzung des Skipasses.

10. Gerätestunden
Bei außerplanmäßigen Einsätzen unserer Mitarbeiter unter Einsatz von Pistengeräten oder Ski-Doos/Quads kommen die jeweils gültigen Verrechnungssätze zur Anwendung. Für alle Geräteeinsätze werden mindestens 20 Minuten verrechnet.

11. Güter- und Tiertransport mittels Seilbahnen

Für den Transport von Gütern wird seitens der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG eine Gebühr eingehoben. Die Verrechnung erfolgt monatsweise im Nachhinein. Ein Haftungsanspruch für Transportschäden ist ausgeschlossen. 
Tiertransporte bedürfen ebenfalls des Kaufs eines Tickets und müssen entsprechend verwahrt sein. Für Hunde besteht im Ski- und Almgebiet generell Leinenpflicht, während des Transportes und in geschlossenen Räumen sämtlicher Anlagen auch Beißkorbzwang. Für etwaige Personen- und Sachschäden ist der Tierbesitzer zur ungeteilten Hand haftbar.

  1. Sonderfahrten
    Bei Sonderfahrten sind Maßgabe und Absprache mit den Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG bzw. nach Absprache mit der Betriebsleitung möglich, jedoch nur, wenn mindestens fünf Personen zu befördern sind. Für diese Sonderfahrten gelten die Verrechnugssätze lt. Tarifblatt.
  2. Skidoo/Quad-Fahrten

Der Betrieb von Skidoos/Quads auf den Pistenflächen der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG ist nur nach Zustimmung der betroffenen Grundbesitzer und der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG gestattet, welche seitens des Skidoo-Betreibers selbst einzuholen ist, gegebenenfalls ist auch eine behördliche Zustimmung einzuholen. Skidoos/Quads müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, Warn- und Notstopvorrichtungen müssen entsprechend montiert sein. Der Lenker muss über eine entsprechende Ausbildung und Unterweisung sowie allfällige notwendige behördliche Genehmigungen verfügen. Der Betreiber des Skidoos/Quads hat dafür zu sorgen, dass eine Inbetriebnahme durch unbefugte nicht möglich ist. Im Fall von Sach- oder Personenschäden liegt die Haftung ausschließlich beim Betreiber des Skidoos/Quads.

  1. Paragleiter

    Paragleit-Starts sind nur auf dem von den Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG ausgewiesenen Bereich erlaubt. Startberechtigt sind nur Piloten mit gültigem Paragleiterschein, zugelassenem und haftpflichtversichertem Fluggerät und einer gültigen Tages- oder Saisonkarte. Start und Landung sind ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen gestattet. Für alle Skipisten bestehtausdrückliches Landeverbot. Alle gesetzlichen Höhen- und Abstandsbestimmungen sind einzuhalten. Bei Zuwiderhandlen gegen diese Bestimmungen kann ein Flug- und/oder Beförderungsverbot seitens der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG ausgesprochen werden.
    Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmungen kann ein Flug- und/oder Beförderungsverbot seitens der jeweiligen Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft ausgesprochen werden.
  2. Skidepot

    Die Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG bieten gegebenenfalls als Serviceleistung die Nutzung versperrbarer Skidepots gegen ein entsprechendes Entgelt. Die Öffnungszeiten der Skidepots sind an den Eingängen ausgehängt. Die Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG übernimmt dabei keinerlei Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder Beschädigungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Skidepots entstehen.
  3. Haftung

    Die Haftung der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG für Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Benützung der Lift- und Pistenanlagen entstehen, wird im Falle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Betreiber der Liftanlagen sind in keinster Weise verantwortlich für Gegenstände, die dem Kunden im Skigebiet abhandenkommen. Im Falle einer möglichen Verschmutzung der Bekleidung bei der Benützung der Liftanlagen trifft den Betreiber keine Wiedergutmachungspflicht.
    Die allfällige Haftung gegenüber Kunden, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. während der Benutzung der Lift- und Pistenanlagen trifft ausschließlich jene Liftgesellschaft, in dessen Skigebiet sich ein solcher Vorfall ereignet. Eine Haftung für andere Liftgesellschaften, die dieselbe Verbundkarte nutzen, besteht grundsätzlich nicht. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt jeweils nur mit jener Liftgesellschaft zustande, deren Lift- und Pistenanlagen der Kunde zum Zeitpunkt des Vorfalles benutzt.

 

​​​​​​17. Erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeiten

Jede erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeit auf Anlagen, Pisten und Skiabfahrten sowie Parkflächen der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG muss von dieser, ausdrücklich genehmigt werden. Das Anbringen von Werbetafeln, Panoramakameras und sonstiger Werbung darf nur mit Zustimmung der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG erfolgen. Zuwiderhandlungen können ebenfalls den Ausschluss der Beförderung und den ersatzlosen Entzug des Tickets zur Folge haben (Siehe Punkt 2).

18. Datenverarbeitung

Durch den Abschluss des Beförderungsvertrages erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG zur Verfügung gestellten Daten in weiterer Folge von dieser zu Werbezwecken verarbeitet und verwendet werden dürfen. Die Zustimmung der Verwendung solcher Daten kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden. Es werden nur solche personenbezogene Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung der Leistungen der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG erforderlich sind oder der Kunde freiwillig zur Verfügung stellt.
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm bei der Buchung eingegebenen Daten zur Durchführung des Buchungs- und Zahlungsvorganges gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten können zu Kontrollzwecken auch mit externen Systemen abgeglichen werden. Der Kunde stimmt ebenso einer Weitergabe dieser Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen des Datenschutzgesetzes 2000 der Partnergesellschaften nämlich der Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG, Almtal-Bergbahnen GmbH & Co KG, Unterberghornbahnen GmbH & Co.KG, Unterberghornbahnen GmbH, Hochficht Bergbahnen GmbH, Großglocknerbergbahn-Touristik GmbH, Ötscherlift Gesellschaft m.b.H., Hochkar Bergbahnen GmbH zu. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit widerrufbar ist. Der Kunde hat die Möglichkeit der Datenübertragung über sichere Datenverbindungen (SSL) in seinem Bereich selbst zu schaffen. Seitens der beteiligten Unternehmen erfolgt die Übermittlung, zumindest der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten, jedenfalls über sichere Datenleitungen. Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen.

Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubten, rechtswidrigen und auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation.

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Übermittlung der Zahlungsbestätigung ins Zahlungssystem und - nach deren Zahlungsfreigabe – zur Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart.

Alle am Buchungsvorgang beteiligten Unternehmen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.

Bei Buchung von Tickets werden die eingegeben Daten elektronisch verarbeitet. Der Kunde wird per E-Mail über neue Dienstleistungen und Skiangebote informiert. Dieser Service ist kostenlos und jederzeit kündbar. Die Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG übernimmt aber keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen auf Grund nicht von der Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG verursachten Fehler bei der Daten-übertragung und/oder autorisiertem Zugriff durch Dritte. Die Daten werden nicht länger aufbewahrt, als diese zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.

  1. Information gemäß § 24 DSG 2000 zu „Photocompare“

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. 
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten mit einem 50% Aufpreis zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.

20. Wertgutscheine
Wertgutscheine enthalten aufgrund der fehlenden Zuordnung des Leistungsinhalts keine Mehrwertsteuer. Die Einlösung der Wertgutscheine kann ausschließlich bei den Almtal-Bergbahnen GmbH & Co KG,erfolgen. Andere Leistungen wie zB Unterkünfte oder Hüttenbesuche können damit nicht beglichen werden. Beträgt der Wert des Wertgutscheines mehr als die in Anspruch genommene Leistung, so wird ein neuer Wertgutschein mit dem Restwert generiert. Eine Bargeldauszahlung ist nicht möglich. Die Wertgutscheine können mittels Kreditkarte oder Online-Überweisung erworben werden. Die Gutscheine „per Post“ werden versandkostenfrei zugesendet (ca. 3-5 Werktage im Inland). Für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit „Print@Home“ Wertgutscheine auszuwählen. Diese werden per E-Mail innerhalb von 30 Minuten als PDF-Anhang zugesendet.
Bei den Print@Home Wertgutscheinen ist zu beachten, dass diese mit einer einmaligen Berechtigungsnummer zugewiesen sind. Sollten mehrere Wertgutscheine mit derselben Berechtigungsnummer auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Mit dem erstmaligen Einlösen eines Print@Home Wertgutscheines kommt es zu einer automatischen Entwertung sämtlicher Wertgutscheine mit derselben Berechtigungsnummer.
Wertgutscheine sind übertragbar. Verlorene Wertgutscheine werden nicht ersetzt!

21.Fotohinweise
Zum Zweck der Dokumentation und Darstellung unserer Aktivitäten werden im Zuge von Veranstaltungen entweder durch uns oder durch von uns beauftragte Fotografen Fotos und Videoaufnahmen angefertigt, die im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit auf unserer Website, in Social Media Kanälen sowie in Print Medien veröffentlicht werden, um auf diese Weise unseren Geschäftspartnern und Kunden sowie interessierten Personen einen Einblick in unsere Aktivitäten zu vermitteln und unseren Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Wir stützen uns bei der Verarbeitung dieser Daten auf unser berechtigtes Interesse im Sinne des Art 6 Abs 1 lit f DSGVO sowie auf §§ 12, 13 DSG unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die angefertigten Aufnahmen werden der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung auf unserer Website, in sozialen Medien und in Printmedien zugänglich gemacht. Eine darüberhinausgehende Verwendung dieser Aufnahmen zu einem anderen Zweck erfolgt nicht.

Die Daten werden auch nicht an Empfänger weitergegeben, die mit diesen Daten eigene Zwecke verfolgen. Eine Übermittlung der Daten durch den Verantwortlichen an Drittländer erfolgt nicht. Die Bild- und Videoaufnahmen werden bis zum Ende des dritten Jahres nach der letzten Verwendung gespeichert, da erst danach angenommen werden kann, dass sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Einzelne Bildaufnahmen, insbesondere mit Personen des öffentlichen Lebens, können für Archivzwecke auch länger gespeichert werden.
Die Prüfung eines Löschbegehrens im Einzelfall bleibt hiervon unberührt. Als betroffene Person steht Ihnen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: Almtal-Bergbahnen GmbH & CO KG und infoqkasberg.at
Das Recht auf Löschung können Sie bereits während der Veranstaltung wahrnehmen, indem Sie den Fotografen nach einer Aufnahme Ihrer Person unverzüglich ersuchen, Ihnen das Foto oder die Videoaufnahme zu zeigen und sofort zu löschen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Interessen in sonstiger Weise verletzt worden sind, steht es Ihnen frei, bei einer Aufsichtsbehörde, in Österreich ist die die Datenschutzbehörde, Beschwerde zu erheben.

22. Sonstige Bestimmungen

Es gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anlagen. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Vorhinein zur Kenntnis zu nehmen und gegen diese nicht zu verstoßen sowie den Anweisungen des jeweiligen Liftpersonals Folge zu leisten. Insbesondere sind die speziellen Beförderungsvorschriften von Kindern unter 14 Jahre bzw. unter einer Körpergröße von 110 cm zu beachten.

Da wir Skipisten anbieten und keine Rodelbahn sind, haben wir keinerlei Möglichkeiten  ein sicheres Rodeln für den Rodelnden und die Skifahrer zu gewährleisten, weisen wir darauf hin, dass  Rodeln auf unseren Pisten nicht gestattet ist und eine Verletzung der AGB's darstellt. Auf Skipisten ist das Rodeln nicht gestattet,  da einerseits die Piste beschädigt wird und andererseits stellen Rodeln ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Skifahrer dar, und auch umgekehrt. In Schigebieten werden eigene Rodelbahnen oder -strecken (Waldwege) angeboten, auf denen man nach Herzenslust rodeln kann. Dies gibt es am Kasberg nicht und wir weisen darauf hin, dass Rodelbahnen in der Umgebung aufgesucht werden sollen.

   

   Mit Saisonstart im Dezember 2021 gelten für die Benützung unserer Anlagen in Bezug auf die COVID-Pandemie zusätzlich:

  • Es gilt eine 2-G-Pflicht für die Beförderung mit einer Seilbahn zu
    touristischen Zwecken.
  • Der 2-G-Nachweis wird beim Ticketverkauf kontrolliert. Eine Freischaltung des Skipasses wird nur maximal für den Zeitraum der Gültigkeit des
    jeweiligen Nachweises erfolgen.
  • Von der 2-G-Pflicht ausgenommen sind Personen, die die Seilbahn zu
    beruflichen Zwecken oder zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens benutzen. In diesen Fällen besteht aber jedenfalls die Verpflichtung zum Tragen einer Maske, auch auf offenen
    Fahrbetriebsmitteln.
  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der 2-G-Pflicht
    ausgenommen.
  • Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ist grundsätzlich ein 2-G-Nachweis
    erforderlich.
  • Aber: Ein Corona-Testpass (Ninja Pass) ersetzt für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, wenn die vorgesehenen Testintervalle eingehalten
    werden, den 2-G-Nachweis in der ganzen Woche, also auch am Freitag, Samstag und Sonntag. Fehlt jedoch ein Eintrag – wurde also nicht bei allen Testungen teilgenommen – gelten nur die jeweils durchgeführten Tests als 3-G-Nachweise, entsprechend ihrer Gültigkeit.
  • In den schulfreien Wochen kann ein gültiger PCR-Test bei lückenloser

Einhaltung der Testintervalle den 2-G-Nachweis ebenfalls ersetzen!

  • Schwangere und Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder
    Gesundheit geimpft werden können, sind von der Verpflichtung zur Vorlage eines 2-G-Nachweises ebenfalls ausgenommen. Solche Personen dürfen nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests und eines gültigen negativen PCR-Tests mit der Seilbahn befördert werden.

   MASKENREGELUNG

  • Als Maske im Sinne der Verordnung gilt eine Atemschutzmaske der
    Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard.
  • Es gilt die allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen und abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln sowie in geschlossenen Anstellbereichen von
    Seilbahnen.
  • Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr besteht keine Maskenpflicht.
  • Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr genügt ein enganliegender Mund-Nasen-Schutz.

   Alle Gäste müssen sich AUSNAHMSLOS an diese Regelungen der Regierung halten!

Weiters wird darauf hingewiesen, dass das Verlassen der präparierten und ausgewiesenen Trassen und Pisten (z.B. auch Tiefschnee- und Buckelpisten) sowie das Befahren der angrenzenden Waldflächen grundsätzlich verboten ist. Ein Zuwiderhandeln ist strafbar (§ 33 Forstgesetz); außerdem ist eine Haftung für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen.

Die FIS-Pistenregeln (siehe Anhang A) sowie die Regelungen für Skitourengeher (Anhang B) stellen ebenso einen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar und sind vom Benützer der Lift- und Pistenanlagen einzuhalten.

Die FIS-Pistenregeln (siehe Anhang A) sowie die Regelungen für Skitourengeher (Anhang B) stellen ebenso einen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar und sind vom Benützer der Lift- und Pistenanlagen einzuhalten.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss dem EU-Kaufrecht und sämtlicher Kollisionsnormen. Zuständig ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der jeweiligen Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft.

Stand: Dezember 2021. Es gelten neben den AGB´s die allgemeinen Beförderungsbedingungen

 

FIS-Pistenregeln

Anhang A

Anhang A: FIS-Pistenregeln
1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder 
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. 

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise 
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. 

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und
andere tun kann. 

6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. 

8. Beachten der Zeichen 
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Regeln für tourengeher

Anhang B

Am Kasberg gibt es eine eigene Spur für die Pistengeher. Diese führt über den Kohlerauerhang (1, bitte nur auf der rechten Seite gehen), über die alte Familienabfahrt (2d) zum Hochberghaus und von dort über den Verbindungsweg (2c) in das obere
Schigebiet. Diese Aufstiegsspur ist in ihrem ganzen Verlauf beschildert. 

  1. Für Pistengeher ist der Parkplatz Nr. 2 reserviert. Bitte ausschließlich diesen Parkplatz verwenden.
  2. Der Zugang in das Schigebiet erfolgt auf der Höhe der Kassen bei der 8erTalstation.
  3. Pistengeher-Saisonkarten, Wintererlebnis-Tag + GUB sind nur an den Kassen während der Öffnungszeiten erhältlich. Winteraktiv-Nacht-Karten und Pistengeher-Tickets ohne Lift sind bis 16:00 Uhr bei den Kassen und anschließend  beim  Münz-Automaten erhältlich. 
  4. Der Preis pro Person Wintererlebnis-Tag + GUB beträgt einschließlich 1xBergfahrt GUB  € 12,-. (Für weiteren Pistenspaß die Wintererlebnis-Karte +1L/+2L/+3L wählen). Der Preis für Pistengehen ohne Lift beträgt € 10,-. Mit dem Tagesticket ohne Lifte ist der Aufstieg bis GUB-TALSTATION erlaubt.
    Der Preis pro Person Winteraktiv-Nacht beträgt € 10.-   Diese Karte berechtigt zum Aufstieg auch außerhalb der Betriebszeiten von Sonntag bis Donnerstag, längstens bis 22:00 Uhr über die alte Familienabfahrt (2d) bis zum HOCHBERGHAUS, an Skiaktiv-Nächten (Donnerstag) und Vollmondnächten werden mehrere Pisten zum Aufstieg geöffnet (bis 22:00 Uhr)!

     
  5. Das Aufsteigen und die Talfahrten sind zeitlich wie folgend geregelt: 

    Aufstieg täglich von 08:30 bis 17:00 Uhr während der Pistenöffnungszeiten über die Aufstiegsspur erlaubt (bis Kasberg-Gipfel/Spitzplaneck auf eigene Gefahr)
    Abfahrt bis 17:00 Uhr auf allen Pisten erlaubt!

    Aufstieg und Abfahrt an SkiAktiv-Nächten (Sonntag – Donnerstag) bis 22:00 Uhr über die Aufstiegsspur bis zum Hochberghaus möglich. Piste 2d Familienabfahrt ab 17:00 Uhr Skiroute.

    Zusätzlich an Donnerstagen und an Vollmondtagen: Bis 22:00 Uhr Aufstieg bis zur Sepp-Huber-Hütte erlaubt. Aufstieg und Abfahrt auch über die Madlries-Abfahrt sowie auf der Piste 2 erlaubt. Piste 2d Familienabfahrt ab 17:00 Uhr Skiroute.
     

Achtung! Außerhalb der Pistenöffnungszeiten (17:00 bis 08:30 Uhr) handelt es sich um einen nicht organisierten Schiraum, es steht kein Pistenrettungsdienst zur Verfügung und es erfolgen keine Kontrollfahrten. Haftungen sind für diesen Zeitraum ausgeschlossen. Es ist strikt verboten, sich in dieser Zeit auf unseren Pisten aufzuhalten, da auf sämtlichen Abfahrten Pistengeräte mit Windenseilen unterwegs sind.

Leider kam es in dieser Saison bereits zu sehr riskanten und gefährlichen Situationen einzelner Pistengeher! Weiters beeinträchtigt die Abfahrt über frisch präparierte Pisten den Härtungsprozess. 

Bitte um Beachtung der Verhaltensregeln:

  • Nur auf der beschilderten Spur aufsteigen
  • Rechten Rand der angebotenen Pisten verwenden
  • Hintereinander gehen
  • Pisten nur an übersichtlichen Stellen und mit genügend Abstand zueinander queren
  • Ab 17:00 Uhr außer Donnerstag und Vollmond Aufstieg und Abfahrt verboten!